Die Amtssignatur ist die digitale Unterschrift auf Behördenschriftstücken
So wie im E-Government eine Person mit ihrer Bürgerkarte Anträge digital signiert, gibt es auch seitens der Behörde eine digitale Unterschrift. Diese wird Amtssignatur genannt. Die Amtssignatur ist eine fortgeschrittene elektronische Signatur oder ein fortgeschrittenes elektronisches Siegel im Sinne der eIDAS-VO (Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt).
Bringt eine Behörde die Amtssignatur auf Bescheide und andere Erledigungen auf, macht sie damit kenntlich, dass es sich um ein Behördenschriftstück handelt. Anhand der Amtssignatur ist zum einen erkennbar, von welcher Behörde das Dokument stammt und zum anderen gewährleistet sie die Prüfbarkeit des Dokuments.
Ein Muster der großen, im Normalfall verwendeten, Amtssignatur der Marktgemeinde finden Sie obenstehend. Weiters gibt es noch die Amtssignatur in verkleinerter Form am linken Rand des Bescheides oder der Erledigung.
Informationen zur Prüfung der elektronischen Signatur finden Sie unter: https://www.signaturpruefung.gv.at